Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Unternehmung ASPERA | Performance
ASPERA | Performance, Papendiek 24-26, 37073 Göttingen, aspera.performance@gmail.com, 20/101/14282
1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von ASPERA | Performance – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Mitglied – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Mit dem Erwerb einer verfügbaren Vertragsoption kommt ein Vertrag über die vereinbarte Leistung zustande. Nach Zahlungseingang können die erworbenen Leistungen in vereinbartem Umfang genutzt werden.
3.2 Beide Parein haben die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Im Fall des Widerrufs werden die vereinbarten und bereits gezahlten anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber ASPERA | Performance, Papendiek 24-26, 37073 Göttingen zu erfolgen.
4.3 Der Vetrag (ausgenommen Block und Zeitkarten) verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung um die individuel vereinbarte Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt im Anschluss für beide Seiten erneut vier Wochen zum Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
4.4 Ein Widerruf nach Abschluss des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Siehe hierzu Ziffer 3.2.
4.5 Der Vertrag kann seitens des Dienstleisters jederzeit außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn das Mitglied: - für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Beitrages oder eines nicht unerheblichen Teils des Beitrages in Verzug ist, - unerlaubte Substanzen einnimmt (bspw. Doping- oder Rauschmittel). - nachhaltig die Gemeinschaft stört oder - sich wiederholt den Anweisungen des Personals widersetzt.Umsetzung zur Seite stehen. Wir haben alles was du brauchst – Wissen, Erfahrung und die nötige Ausrüstung. Beginne jetzt.
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5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen ausschließlich die vom Mitglied erworbenen Vertragsoptionen.
5.2 Das Mitglied verpflichtet sich zur Anmeldung bei gewünschter Nutzung des Angebotes via aktuell genutzter Applikation. Eine Zuwiderhandlung entspricht einem unter Ziffer 4.5 genannten Verstoß. Über Ausnahmen entscheidet hier nur das verantwortliche Personal.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung der Vertragsoption tatsächlich nicht möglich, so hat er das Mitglied unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister hat die Möglichkeit seine Dienstleistung auch außerhalb der Betriebsstätte anzubieten. Dies ist dem Mitglied frühzeitig mitzuteilen. Sollten aufgrund dessen weitere Gebühren anfallen, sind diese (wenn nicht anders vereinbart) nicht vom Dienstleister zu tragen. Eine nachträgliche Erstattung der Kursgebühren ist nicht möglich. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Der Dienstleister behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen sowie einer undefinierten Anzahl von Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es das Mitglied berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden dem Mitglied rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.
5.6 Die vom Dienstleister gestellten Parkmöglichkeiten sind ausschließlich für den Zeitraum des Besuches der Trainingsräumlichkeiten zu nutzen. Eine Zuwiderhandlung entspricht einem unter Ziffer 4.5 genannten Verstoß.
6. Mitgliedschaften und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vertragsoption der ,,Grundgebühr,, umfasst die ausschließliche Nutzung der Trainingsfläche ohne Anleitung durch das Personal und nur zu gegebenen Zeiten. Siehe hierzu auch Ziffer 5.2. Die Möglichkeit des eigenständigen Trainings ist, von der Nutzung geführter Kurse unberührt, auf maximal 2 Std. am Tag reguliert.
6.2 Blockkarten sind für die Nutzung der Trainingsfläche ohne Anleitung durch das Personal, sowie die Nutzung geführter Kurse nutzbar. Die maximale Gültigkeit umfasst 3 Monate. Im Anschluss daran erlöschen sämtliche noch vorhandene Einheiten ohne Möglichkeit der Rückerstattung.
6.3 Geführte Trainingseinheiten sind nicht Bestandteil der Grundgebühr. Diese werden über die aktuell genutzte Applikation gebucht und von der Grundgebühr unabhängig spätestens bis zum dritten Werktag des Folgemonats via Lastschrift eingezogen.
6.4 Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten einen Nachlass von 10% auf die Mitgliedschaftsgebühr. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.
6.5 Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
6.6 Im Falle einer mangelnden Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs ist der Dienstleister berechtigt, dadurch entstandene Gebühren an das Mitglied weiterzugeben.
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7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang. 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Der Dienstleister ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Dienstleister wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und insbesondere darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. 9.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
9.3 Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand Göttingen. Erfüllungsort ist ebenfalls Göttingen. 9.4 Diese Vereinbarung ist bindend. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtsungültig sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.